Ratgeber
Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen? Die Rechtslage in Österreich
Ja, Anwältinnen und Anwälte dürfen ChatGPT grundsätzlich nutzen — ein pauschales Verbot gibt es in Österreich nicht. Die entscheidende Grenze verläuft bei den Daten: Sobald Mandantendaten oder mandatsbezogene Informationen in die frei verfügbare Consumer-Version eingegeben werden, kollidiert das mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO) und den Grundsätzen der DSGVO. Für allgemeine Aufgaben ohne Mandatsbezug ist das Werkzeug unbedenklich; für die Arbeit mit Mandantendaten braucht die Kanzlei Systeme, die sie selbst kontrolliert.
In Kürze
- Es gibt kein Verbot von ChatGPT für Anwältinnen und Anwälte — entscheidend ist, welche Daten eingegeben werden.
- Mandantendaten gehören nicht in die Consumer-Version von ChatGPT, weil die Kanzlei dort weder Speicherort noch Weiterverwendung der Eingaben kontrolliert.
- Die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO umfasst alle Umstände, die der Kanzlei im Mandat anvertraut oder bekannt wurden — auch scheinbar harmlose Details.
- Die DSGVO verlangt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte unter anderem einen Auftragsverarbeitungsvertrag und Klarheit über den Verarbeitungsort.
- Anonymisierung ist fehleranfällig: Sachverhalte bleiben oft auch ohne Namen identifizierbar.
- Sichere Alternativen sind selbst gehostete KI-Systeme auf EU-Servern oder vertraglich abgesicherte Business-Umgebungen mit Trainingsausschluss.
Ist die Nutzung von ChatGPT für Anwälte grundsätzlich erlaubt?
Weder die Rechtsanwaltsordnung noch die DSGVO verbieten den Einsatz von KI-Werkzeugen in der Kanzlei. Ein Chatbot ist zunächst ein Werkzeug wie eine Suchmaschine oder ein Textverarbeitungsprogramm — die Frage ist nicht, ob er benutzt wird, sondern wofür und mit welchen Daten.
Für Aufgaben ohne jeden Mandatsbezug spricht wenig gegen die Nutzung: eine allgemeine Formulierungshilfe für einen Blogartikel, eine Erklärung eines technischen Begriffs, ein Entwurf für eine interne Notiz zu einem abstrakten Thema. Hier werden keine geschützten Informationen preisgegeben.
Heikel wird es dort, wo der Kanzleialltag tatsächlich stattfindet: bei E-Mails an Mandantinnen und Mandanten, bei Schriftsatzentwürfen, bei der Zusammenfassung von Akteninhalten. Genau diese Aufgaben enthalten fast immer Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zur Einordnung vorweg: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung — die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei.
Warum sind Mandantendaten in der Consumer-Version problematisch?
Zwei Rechtsgrundlagen setzen den Rahmen, und beide zeigen in dieselbe Richtung.
Was bedeutet die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO?
Die Rechtsanwaltsordnung verpflichtet Anwältinnen und Anwälte zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen anvertraut wurden oder in Ausübung des Berufs bekannt geworden sind. Diese Pflicht ist umfassend: Sie erfasst nicht nur den Namen des Mandanten, sondern den gesamten Sachverhalt, die Existenz des Mandats und alle Details daraus. Der Volltext der RAO ist im RIS abrufbar.
Wer einen mandatsbezogenen Text in einen öffentlichen Chatbot eingibt, gibt diese Informationen an ein fremdes Unternehmen weiter — ohne zu wissen, wo sie gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann und wofür sie weiterverwendet werden. Bei der Consumer-Version von ChatGPT können Eingaben zudem für das Training künftiger Modelle herangezogen werden, sofern das nicht aktiv deaktiviert wurde. Eine solche unkontrollierte Weitergabe verträgt sich schlecht mit einer Pflicht, deren Kern die Kontrolle über anvertraute Informationen ist.
Was verlangt die DSGVO beim Einsatz von KI-Diensten?
Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind — und das ist bei Mandatsarbeit fast immer der Fall —, greift die DSGVO. Sie verlangt unter anderem eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dienstleistern, die Daten im Auftrag verarbeiten, und besondere Vorsicht bei Übermittlungen in Drittländer wie die USA. In der Consumer-Version von ChatGPT fehlt der Auftragsverarbeitungsvertrag, und die Kanzlei hat keine belastbare Kontrolle über Verarbeitungsort und -zweck.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: Die DSGVO verpflichtet Verantwortliche zu geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ein Werkzeug, dessen Datenflüsse die Kanzlei nicht kennt, lässt sich in ein solches Schutzkonzept kaum einordnen.
Welche Nutzung ist unbedenklich — und welche nicht?
Die folgende Übersicht ordnet typische Anwendungsfälle ein. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber das Muster: Entscheidend ist der Mandatsbezug der eingegebenen Daten.
| Anwendungsfall | Consumer-ChatGPT | Bewertung |
|---|---|---|
| Abstrakte Rechtsfrage ohne Fallbezug erklären lassen | möglich | Unbedenklich, aber Ergebnisse stets prüfen — KI kann irren |
| Formulierungshilfe für Website-Texte oder Vorträge | möglich | Unbedenklich, keine geschützten Daten betroffen |
| E-Mail an eine Mandantin entwerfen lassen | nicht geeignet | Mandatsbezug, Verschwiegenheitspflicht und DSGVO betroffen |
| Schriftsatz oder Vertragsentwurf mit Falldaten | nicht geeignet | Kernbereich der Verschwiegenheit |
| Akteninhalte oder Beilagen zusammenfassen | nicht geeignet | Vollständige Sachverhalte in fremder Hand |
| „Anonymisierte“ Fallschilderung eingeben | riskant | Re-Identifikation durch Details oft möglich |
Der Fall der anonymisierten Eingabe verdient einen zweiten Blick. Anonymisierung klingt nach einem einfachen Ausweg, ist aber fehleranfällig: Ein Sachverhalt mit Ortsangabe, Branche, Streitwert und ungewöhnlicher Konstellation kann auch ohne Namen einem konkreten Fall zuordenbar sein. Wer diesen Weg wählt, übernimmt das Risiko, dass die Anonymisierung misslingt — bei jedem einzelnen Prompt aufs Neue.
Macht die Bezahlversion einen Unterschied?
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: „Ich zahle ja dafür, also ist es sicher.“ Das Consumer-Abo ändert an den Kernproblemen wenig — es bleibt ein Consumer-Produkt ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.
Anders liegen die Business- und Enterprise-Varianten großer Anbieter: Dort werden üblicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten und die Nutzung der Eingaben für das Modelltraining vertraglich ausgeschlossen. Das ist ein erheblicher Fortschritt. Offene Punkte bleiben trotzdem: Die Verarbeitung erfolgt häufig bei US-Unternehmen oder deren Konzernstrukturen, und die Kanzlei muss die Vertragslage, die Zertifizierungen und den Verarbeitungsort selbst prüfen und dokumentieren. Wer diese Prüfung ernst nimmt, kann zu einem vertretbaren Ergebnis kommen — sie ist aber Voraussetzung, nicht Formsache.
Was sollten Kanzleien stattdessen tun?
Der nüchterne Befund lautet: Das Bedürfnis, mit KI zu arbeiten, ist berechtigt — nur der Weg über öffentliche Consumer-Tools ist für Mandantendaten der falsche. Drei Alternativen haben sich in der Praxis herausgebildet:
- Selbst gehostete KI-Systeme: Das Sprachmodell läuft auf einem Server, den die Kanzlei kontrolliert — idealerweise in der EU. Mandantendaten verlassen die eigene Umgebung nicht, ein Training durch Dritte ist technisch ausgeschlossen. Das ist die konsequenteste Form der Datenhoheit; wie eine solche Umgebung aufgebaut ist, beschreibt unsere Seite zu DSGVO und Datensicherheit.
- Europäische Anbieter mit klaren Verträgen: KI-Dienste mit Verarbeitung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag und vertraglichem Trainingsausschluss. Hier bleibt eine Anbieterprüfung nötig, die Ausgangslage ist aber deutlich besser als bei Consumer-Tools.
- Business-Umgebungen großer Anbieter: Vertretbar, wenn Auftragsverarbeitungsvertrag, Trainingsausschluss und Verarbeitungsort geprüft und dokumentiert sind — mit den genannten offenen Punkten bei US-Bezug.
Unabhängig vom Weg gilt in allen Varianten dieselbe Arbeitsregel: KI liefert Entwürfe, die ein Mensch prüft und freigibt. Sprachmodelle können überzeugend klingende Fehler produzieren, bis hin zu erfundenen Fundstellen. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt — das ist keine Schwäche der Technik, sondern die richtige Rollenverteilung.
Wie gehen Kanzleien das Thema praktisch an?
Sinnvoll ist ein geordneter Einstieg statt stiller Alltagsgewohnheiten. Denn die Erfahrung zeigt: Wenn die Kanzlei keinen erlaubten Weg anbietet, entsteht Schatten-KI — Mitarbeitende nutzen private Chatbot-Konten, ohne dass es je jemand entschieden hätte. Ein klarer Rahmen mit einer kurzen internen Richtlinie, einer Positivliste erlaubter Werkzeuge und einem sicheren, freigegebenen System löst das Problem an der Wurzel.
Welche datenschutz- und berufsrechtlichen Fragen dabei insgesamt zu klären sind — von der Anbieterauswahl über Verträge bis zu technischen Schutzmaßnahmen —, behandelt ausführlich unser Leitfaden zu KI und DSGVO in der Kanzlei.
Wenn Sie klären möchten, wie Ihre Kanzlei KI nutzen kann, ohne die Verschwiegenheitspflicht zu strapazieren, ist ein unverbindliches Erstgespräch der einfachste nächste Schritt: Kontakt aufnehmen — wir sehen uns Ihre Ausgangslage gemeinsam an.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT für Anwälte in Österreich verboten?
Nein, es gibt kein pauschales Verbot. Anwältinnen und Anwälte dürfen ChatGPT für allgemeine Aufgaben ohne Mandatsbezug nutzen, etwa für Formulierungshilfen zu abstrakten Themen. Problematisch wird es, sobald Mandantendaten oder mandatsbezogene Informationen in die Consumer-Version eingegeben werden — das kollidiert mit der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO und den Grundsätzen der DSGVO.
Darf ich Mandantendaten in ChatGPT eingeben?
In der frei verfügbaren Consumer-Version ist davon dringend abzuraten. Die Kanzlei kontrolliert dort weder den Speicherort noch die Weiterverwendung der Eingaben, und Daten können zum Training der Modelle herangezogen werden. Für Mandantendaten kommen nur Systeme infrage, die unter Kontrolle der Kanzlei stehen — etwa selbst gehostete Lösungen auf EU-Servern oder vertraglich abgesicherte Business-Umgebungen.
Reicht es, Mandantennamen vor der Eingabe zu anonymisieren?
Anonymisierung hilft nur, wenn sie vollständig gelingt — und das ist schwieriger, als es klingt. Ein Sachverhalt kann auch ohne Namen identifizierbar bleiben, etwa durch Ortsangaben, Branchen, Beträge oder ungewöhnliche Konstellationen. Wer anonymisiert, trägt das Risiko, dass die Anonymisierung misslingt. Sicherer ist eine Umgebung, in der auch nicht anonymisierte Daten geschützt bleiben.
Ist die Bezahlversion von ChatGPT für Kanzleien sicher?
Bezahlen allein ändert wenig. Entscheidend ist, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, ob die Nutzung der Eingaben für das Training vertraglich ausgeschlossen ist und wo die Daten verarbeitet werden. Business- und Enterprise-Varianten bieten hier deutlich mehr als das Consumer-Abo — die Prüfung dieser Punkte bleibt aber Aufgabe der Kanzlei.
Welche Alternativen zu ChatGPT gibt es für Kanzleien?
Kanzleien können KI-Modelle selbst hosten oder über europäische Anbieter mit klaren vertraglichen Zusagen beziehen. Selbst gehostete Systeme auf EU-Servern verbinden die Fähigkeiten moderner Sprachmodelle mit voller Datenhoheit: Mandantendaten verlassen die kontrollierte Umgebung nicht und werden nicht für fremdes Training verwendet.