Ratgeber

§ 9 RAO und KI: Verschwiegenheitspflicht im digitalen Kanzleialltag

Die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO verbietet den Einsatz von KI nicht — sie verbietet die unkontrollierte Preisgabe anvertrauter Informationen. Für den digitalen Kanzleialltag heißt das: KI-Systeme, die unter Kontrolle der Kanzlei laufen, sind mit der Verschwiegenheit vereinbar; öffentliche Consumer-Chatbots, bei denen Mandantendaten an Dritte fließen, sind es nicht. Die Grenze verläuft also nicht zwischen „KI ja oder nein“, sondern zwischen kontrollierten und unkontrollierten Datenwegen.

In Kürze

  • § 9 RAO verpflichtet zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die im Mandat anvertraut oder bekannt wurden — umfassend, zeitlich unbegrenzt und auch für Kanzleimitarbeitende.
  • Die Pflicht richtet sich nicht gegen Technik, sondern gegen Kontrollverlust: Entscheidend ist, wer auf anvertraute Daten zugreifen kann.
  • Öffentliche Consumer-Chatbots sind für Mandantendaten ungeeignet, weil die Kanzlei dort weder Speicherort noch Weiterverwendung kontrolliert.
  • KI unter Kontrolle der Kanzlei — insbesondere selbst gehostet auf EU-Servern — ist berufsrechtlich so einzuordnen wie andere Kanzleisoftware.
  • Organisatorische Maßnahmen gehören dazu: eine KI-Richtlinie, eine Positivliste erlaubter Werkzeuge und geschulte Mitarbeitende.
  • Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei.

Was verlangt § 9 RAO — und was bedeutet das für digitale Werkzeuge?

Die Rechtsanwaltsordnung verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten und die ihnen sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Partei liegt. Der Volltext ist im RIS abrufbar. Drei Eigenschaften dieser Pflicht sind für den Technikeinsatz besonders relevant.

Erstens ist sie umfassend: Geschützt ist nicht nur der Name der Mandantin, sondern der gesamte Sachverhalt, die Existenz des Mandats, Strategien, Beträge, Beilagen — alles, was dem Mandatsverhältnis entstammt. Zweitens erstreckt sie sich auf das Kanzleipersonal: Konzipientinnen und Konzipienten, Sekretariat, IT-Dienstleister mit Datenzugriff. Drittens ist sie eine Kontrollpflicht: Die Kanzlei muss dafür sorgen, dass anvertraute Informationen den geschützten Bereich nicht unkontrolliert verlassen.

Genau dieser dritte Punkt ist der Schlüssel zur KI-Frage. Ein Textverarbeitungsprogramm, ein Dokumentenmanagementsystem oder ein KI-Assistent sind berufsrechtlich keine Kategorien — Kategorien sind kontrollierte und unkontrollierte Datenwege. Zur Einordnung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, die Bewertung des Einzelfalls bleibt bei der Kanzlei.

Wo entstehen im KI-Alltag die typischen Risiken?

Die Risiken liegen selten in der Technik selbst, sondern in den Datenwegen, die sie öffnet. Vier Konstellationen kommen im Kanzleialltag immer wieder vor:

Öffentliche Chatbots mit Mandatsbezug: Der häufigste Fall. Eine E-Mail „schnell“ vom kostenlosen Chatbot umformulieren lassen, eine Beilage zusammenfassen, einen Schriftsatzabsatz glätten — jedes Mal wandern mandatsbezogene Informationen zu einem fremden Unternehmen, dessen Speicherorte und Verwendungszwecke die Kanzlei nicht kontrolliert. Bei Consumer-Versionen können Eingaben zudem für das Modelltraining verwendet werden.

Schatten-KI im Team: Mitarbeitende nutzen private KI-Konten für Kanzleiarbeit, weil es kein freigegebenes Werkzeug gibt. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf das gesamte Personal — die Kanzleileitung muss organisatorisch dafür sorgen, dass dieser Weg gar nicht erst attraktiv ist.

Browser-Erweiterungen und Gratis-Dienste: KI-Funktionen stecken zunehmend in Zusatzwerkzeugen — Übersetzungs-Plugins, Transkriptionsdienste, PDF-Zusammenfasser. Viele davon senden Inhalte an Server außerhalb der EU. Wer eine Verhandlungsaufnahme durch einen Gratis-Transkriptionsdienst schickt, gibt sie aus der Hand.

Unklare Anbieterverträge: Auch bei bezahlten KI-Diensten bleibt zu prüfen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, wo verarbeitet wird und ob Eingaben für das Training ausgeschlossen sind. „Business-Tarif“ ist ein Hinweis, aber kein Beleg.

Wie lässt sich KI mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbaren?

Die gute Nachricht: Das Spannungsfeld ist auflösbar, und zwar ohne Verzicht auf die Technik. Der Maßstab ist derselbe, den Kanzleien seit Jahren an Aktenverwaltung und E-Mail anlegen — Kontrolle über die Daten. Konkret bedeutet das eine Rangfolge der Lösungen:

LösungswegKontrolle der KanzleiEinordnung
Selbst gehostetes KI-System auf EU-ServernVollständig: Daten bleiben in der eigenen UmgebungKonsequenteste Lösung; Training durch Dritte technisch ausgeschlossen
EU-Anbieter mit AVV und TrainingsausschlussHoch, aber vertraglich vermitteltVertretbar nach dokumentierter Anbieterprüfung
Business-Umgebung eines US-Anbieters mit AVVEingeschränkt: Drittlandbezug bleibt zu bewertenPrüfung von Vertrag, Verarbeitungsort und Garantien nötig
Consumer-Chatbot (gratis oder Abo)Keine belastbare KontrolleFür Mandantendaten ungeeignet

Selbst gehostete Systeme stehen in dieser Rangfolge oben, weil sie die kritischen Fragen gar nicht erst aufwerfen: Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur unter Kontrolle der Kanzlei, Mandantendaten verlassen die Umgebung nicht, und eine Verwendung für fremdes Training ist technisch ausgeschlossen statt nur vertraglich versprochen. Wie eine solche Architektur aussieht, beschreibt unsere Seite zu DSGVO und Datensicherheit.

Welche organisatorischen Maßnahmen gehören dazu?

Technik allein genügt nicht — die Verschwiegenheitspflicht verlangt auch Organisation. Vier Bausteine haben sich bewährt:

  1. KI-Richtlinie: Ein kurzes internes Regelwerk legt fest, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen und wer Ergebnisse freigibt. Zwei bis vier Seiten genügen; wichtig sind klare Verbote und ein klar erlaubter Weg.
  2. Positivliste statt Pauschalverbot: Ein reines KI-Verbot verlagert die Nutzung erfahrungsgemäß ins Verborgene. Besser ist eine Liste geprüfter, freigegebener Systeme — alles andere ist nicht freigegeben.
  3. Schulung: Mitarbeitende müssen wissen, warum ein Gratis-Transkriptionsdienst ein Problem ist und das freigegebene System keines. Kurze, regelmäßige Einheiten wirken mehr als ein einmaliges Rundschreiben.
  4. Vorfallsprozess: Wenn doch einmal vertrauliche Daten in ein ungeprüftes Werkzeug gelangen, braucht es einen klaren Meldeweg ohne Schuldzuweisungskultur — nur gemeldete Vorfälle lassen sich bewerten und beheben.

Bleibt die Verantwortung bei der Kanzlei?

Ja, und das ist keine Nebenbemerkung, sondern das Fundament. KI-Systeme liefern Entwürfe — E-Mails, Zusammenfassungen, Dokumentenentwürfe —, die ein Mensch prüft und freigibt, bevor irgendetwas die Kanzlei verlässt. Sprachmodelle können überzeugend formulierte Fehler produzieren; die Prüfpflicht ist deshalb fester Bestandteil jedes seriösen KI-Einsatzes.

Dasselbe gilt für Fristen: Digitale Systeme unterstützen die Fristenkontrolle durch Erinnerungen und Transparenz, die Fristenwahrung selbst bleibt Aufgabe und Verantwortung der Kanzlei. Wer KI so einsetzt — als kontrolliertes Werkzeug mit menschlicher Letztentscheidung —, bewegt sich im selben Verantwortungsrahmen, der für jede andere Kanzleitechnik gilt.

Wie hängen Verschwiegenheit und Datenschutz zusammen?

Verschwiegenheitspflicht und DSGVO überlappen sich, sind aber nicht deckungsgleich: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten aller Betroffenen, die Verschwiegenheit schützt das Mandatsverhältnis — auch dort, wo keine natürliche Person betroffen ist. Praktisch bedeutet das: Ein KI-Setup muss beide Ebenen erfüllen. Auftragsverarbeitungsverträge, Verarbeitungsort, technische und organisatorische Maßnahmen sind die datenschutzrechtliche Seite; Kontrolle, Freigabeprozesse und Personalpflichten die berufsrechtliche. Wie beide Ebenen beim KI-Einsatz zusammenspielen — von der Anbieterprüfung bis zur internen Richtlinie —, behandelt ausführlich unser Leitfaden zu KI und DSGVO in der Kanzlei.

Wenn Sie wissen möchten, wie ein KI-System aussieht, das Ihre Verschwiegenheitspflicht respektiert statt strapaziert, besprechen wir das gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch: Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Verletzt der Einsatz von KI automatisch die Verschwiegenheitspflicht?

Nein. Die Verschwiegenheitspflicht verbietet nicht den Einsatz von Technik, sondern die unkontrollierte Preisgabe anvertrauter Informationen. Ein KI-System, das unter Kontrolle der Kanzlei läuft — etwa selbst gehostet auf EU-Servern —, ist mit der Verschwiegenheit vereinbar wie jede andere Kanzleisoftware auch. Kritisch sind Werkzeuge, bei denen Daten an Dritte fließen, ohne dass die Kanzlei Speicherort und Verwendung kontrolliert.

Was umfasst die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO?

Sie umfasst alle Angelegenheiten, die der Anwältin oder dem Anwalt anvertraut wurden oder in Ausübung des Berufs bekannt geworden sind — also nicht nur Namen, sondern den gesamten Sachverhalt, die Existenz des Mandats und alle Details daraus. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt und erstreckt sich auf die Mitarbeitenden der Kanzlei.

Dürfen Kanzleimitarbeitende KI-Tools mit Mandatsdaten nutzen?

Nur mit Werkzeugen, welche die Kanzlei geprüft und freigegeben hat. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf das gesamte Kanzleipersonal, und die Kanzleileitung muss durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass vertrauliche Daten nicht in ungeprüfte Dienste gelangen. Eine interne KI-Richtlinie mit Positivliste erlaubter Systeme ist dafür das übliche Instrument.

Ist ein Cloud-KI-Dienst mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar?

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Relevante Kriterien sind: Besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag, wo werden die Daten verarbeitet, ist die Nutzung der Eingaben für das Modelltraining ausgeschlossen, und behält die Kanzlei die Kontrolle über Zugriff und Löschung? Je weniger dieser Fragen belastbar beantwortet sind, desto schlechter verträgt sich der Dienst mit der Verschwiegenheit. Selbst gehostete Systeme vermeiden die meisten dieser Fragen von vornherein.

Was passiert, wenn versehentlich Mandantendaten in einen öffentlichen Chatbot gelangt sind?

Der Vorfall sollte intern dokumentiert und bewertet werden: Welche Daten waren betroffen, welche Personen sind identifizierbar, besteht ein Risiko für die Betroffenen? Je nach Ergebnis können datenschutzrechtliche Meldepflichten gegenüber der Datenschutzbehörde zu prüfen sein. Wichtig ist eine Meldekultur ohne Schuldzuweisung, damit solche Vorfälle gemeldet statt verschwiegen werden — die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei.

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