Ratgeber
KI für Anwälte in Österreich: Welche Werkzeuge es gibt
KI für Anwältinnen und Anwälte in Österreich ist kein einzelnes Produkt. Es gibt fünf Arten von Werkzeugen: allgemeine KI-Assistenten, KI-Funktionen in Rechtsdatenbanken, KI in der Kanzleisoftware, spezialisierte Dokument- und Vertragswerkzeuge sowie eigene Lösungen, die On-Premise in der Kanzlei laufen. Welche Art passt, hängt von der Aufgabe und von den Daten ab, die dabei verarbeitet werden. Diese Landkarte ordnet die Werkzeugarten, nennt die österreichischen Besonderheiten von RIS bis webERV und zeigt, womit ein Einstieg sinnvoll ist.
In Kürze
- Fünf Werkzeugarten decken den Markt ab. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wo die Daten verarbeitet werden und wie gut sich Ergebnisse überprüfen lassen.
- Allgemeine Chatbots taugen für Texte ohne Mandatsbezug. Für Mandantendaten kommen nur Systeme infrage, bei denen die Kanzlei die Kontrolle über Datenfluss und Speicherung behält.
- In Österreich prägen RIS, ERV und die verbreitete Kanzleisoftware die Arbeitsumgebung. Gute KI fügt sich in diese Systeme ein und ersetzt sie nicht.
- Den Rahmen setzen § 9 RAO, die DSGVO und die KI-Verordnung. Die berufsrechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes liegt bei der Kanzlei.
- Der Einstieg gelingt am leichtesten mit einem einzigen, häufigen Ablauf und klaren Regeln für das Team.
Warum ist „KI für Anwälte” ein Sammelbegriff?
Wer nach KI für die Kanzlei sucht, stößt auf sehr unterschiedliche Angebote. Ein Chatbot im Browser, eine neue Suchfunktion in der Rechtsdatenbank, ein Assistent in der Kanzleisoftware und eine selbst betriebene Wissensdatenbank laufen alle unter demselben Etikett. Technisch steckt meist ein Sprachmodell dahinter, also ein Programm, das Texte verstehen, zusammenfassen und formulieren kann. Entscheidend für die Kanzlei sind aber drei andere Fragen: Mit welchen Daten arbeitet das Werkzeug, wo werden diese Daten verarbeitet, und wie lässt sich ein Ergebnis überprüfen?
Diese drei Fragen ziehen sich durch den ganzen Artikel. Sie helfen, Angebote einzuordnen, bevor es um Funktionen oder Oberflächen geht. Was KI in der Kanzlei grundsätzlich leisten kann und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt unser Praxis-Leitfaden zu KI in der Rechtsanwaltskanzlei. Einen nüchternen Blick auf die Erwartungen wirft der Beitrag Was kann KI in der Kanzlei wirklich?. Und wer wissen möchte, wie sich KI von klassischer Legal-Tech-Software unterscheidet, findet die Abgrenzung im Artikel Legal Tech vs. KI.
Welche Arten von KI-Werkzeugen gibt es für Kanzleien?
Allgemeine KI-Assistenten
Allgemeine KI-Assistenten sind Chatbots, die für beliebige Aufgaben gedacht sind. Sie formulieren Texte um, fassen öffentlich zugängliche Inhalte zusammen, erklären Begriffe oder liefern eine Gliederung für einen Vortrag. Ihre Stärke ist die Vielseitigkeit. Ihre Schwäche für die Kanzlei liegt im Datenfluss: Bei Consumer-Diensten werden Eingaben auf fremden Servern verarbeitet, oft außerhalb der EU, und je nach Einstellung auch zur Verbesserung der Modelle genutzt.
Für Aufgaben ohne Mandatsbezug, etwa einen eigenen Fachbeitrag sprachlich zu glätten, ist das weniger heikel. Mandantendaten gehören dort nicht hinein. Bei Business-Varianten mit Auftragsverarbeitungsvertrag verschiebt sich die Lage, die Prüfung von Serverstandort, Vertrag und Zugriffen bleibt aber nötig. Was der Speicherort für Mandantendaten bedeutet, erklärt der Artikel EU-Server oder US-Cloud.
KI in Rechtsdatenbanken und bei der Recherche
Die zweite Werkzeugart setzt bei der juristischen Recherche an. Juristische Fachverlage in Österreich bewerben inzwischen KI-Funktionen in ihren Rechtsdatenbanken. Solche Funktionen beantworten Fragen in natürlicher Sprache und verweisen auf Inhalte der jeweiligen Datenbank. Die Nennung ist rein beschreibend und keine Bewertung; Umfang, Datenbasis und Vertragsbedingungen sind beim jeweiligen Anbieter zu klären.
Für die Kanzlei zählt hier vor allem die Nachprüfbarkeit. Ein Recherche-Werkzeug ist nur so brauchbar wie seine Belege: Jede Aussage sollte auf eine konkrete Entscheidung, Norm oder Kommentarstelle zurückführen, die sich öffnen und lesen lässt. Sprachmodelle können Fundstellen falsch wiedergeben oder Geschäftszahlen erfinden. Warum das ein ernstes Risiko ist und wie Sie es abfangen, zeigt der Beitrag zu KI-Halluzinationen.
KI-Funktionen in der Kanzleisoftware
Auch die Hersteller von Kanzleisoftware ergänzen ihre Programme um KI. Einige Hersteller bewerben bereits eingebaute KI-Assistenten. Der Vorteil solcher eingebauten Funktionen liegt auf der Hand: Sie arbeiten dort, wo Akten, Fristen und Leistungen ohnehin verwaltet werden, und erfordern keinen Wechsel zwischen Programmen.
Welche Daten eine eingebaute KI-Funktion an welchen Dienst übermittelt, ist beim jeweiligen Hersteller zu erfragen. Davon hängt ab, ob die Funktion für Mandantendaten in Betracht kommt. Die Kanzleisoftware bleibt in jedem Fall das führende System. Wie sich weitere Abläufe an ADVOKAT andocken lassen, beschreibt unser Leitfaden ADVOKAT und Automatisierung; Goma-it ist kein Partner des Herstellers, mögliche Anbindungen sind immer eine Prüfung im Einzelfall. Für die Verbindung mehrerer Programme, etwa Kanzleisoftware, Outlook und Ablage, gibt der Artikel Insellösungen verbinden einen Überblick.
Dokument- und Vertragswerkzeuge
Die vierte Gruppe umfasst Werkzeuge für Dokumente: Vertragsanalyse, Klauselvergleich, das Auslesen von Daten aus Unterlagen und die Erstellung von Entwürfen aus Vorlagen. Hier verarbeitet die KI fast immer den vollen Inhalt von Mandatsunterlagen. Das macht die Frage nach dem Verarbeitungsort besonders wichtig.
Fachlich gilt: Ein Werkzeug kann Auffälligkeiten markieren und Entwürfe vorbereiten, die juristische Würdigung bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt. Was KI bei Verträgen kann und wo die Verantwortung liegt, behandelt der Beitrag KI-Vertragsprüfung. Wie sich Standardschreiben aus geprüften Vorlagen erstellen lassen, zeigt der Leitfaden Dokumentenautomatisierung.
Eigene Lösungen On-Premise
Die fünfte Werkzeugart sind Lösungen, die auf die eigene Kanzlei zugeschnitten sind und auf einem Server in der Kanzlei laufen. Typische Beispiele sind eine Wissensdatenbank, die das Kanzleihandbuch, Prozessbeschreibungen und Vorlagen per Chat abfragbar macht, sowie eine Workflow-Automatisierung, die eingehende E-Mails vorsortiert, Antwortentwürfe vorbereitet und wiederkehrende Schritte verkettet.
Der Unterschied zu den anderen Arten liegt in der Datenhoheit: Die Daten bleiben auf Servern in der Kanzlei, und die Kanzlei legt selbst fest, wer worauf zugreift. Bei Lösungen von Goma-it ist das der Grundsatz, die Datenhaltung erfolgt On-Premise in der Kanzlei. Die Ergebnisse sind Entwürfe; nichts wird automatisch versendet. Wie eine solche Wissensdatenbank technisch funktioniert, erklären die Artikel Was ist RAG? und Chat mit den eigenen Dokumenten. Den Betrieb im eigenen Haus beschreibt der Beitrag On-Premise und Self-Hosting in der Kanzlei.
Wofür eignet sich welche Werkzeugart?
Die folgende Übersicht fasst die fünf Arten zusammen. Sie ist eine Orientierung und keine Rangliste; welche Art in Ihrer Kanzlei passt, hängt von Aufgaben, Daten und vorhandenen Systemen ab.
| Werkzeugart | Typischer Einsatz | Worauf achten |
|---|---|---|
| Allgemeine KI-Assistenten | Texte ohne Mandatsbezug umformulieren, Begriffe erklären, Gliederungen entwerfen | Keine Mandantendaten eingeben; Serverstandort, Trainingsnutzung und Vertrag prüfen |
| KI in Rechtsdatenbanken | Recherche in natürlicher Sprache, Einstieg in ein Rechtsgebiet, Fundstellen finden | Jede Aussage an der Originalquelle prüfen; Datenbasis und Aktualität klären |
| KI in Kanzleisoftware | Unterstützung direkt bei Akten, Leistungen und Korrespondenz | Beim Hersteller erfragen, welche Daten an welchen Dienst gehen; Kanzleisoftware bleibt führend |
| Dokument- und Vertragswerkzeuge | Daten aus Unterlagen auslesen, Klauseln markieren, Entwürfe aus Vorlagen erstellen | Verarbeitet volle Mandatsunterlagen; Verarbeitungsort, Freigabe und Haftungsfragen klären |
| Eigene Lösungen On-Premise | Wissensdatenbank über Kanzleidokumente, E-Mail-Vorsortierung, Workflows mit Entwürfen | Einrichtungsaufwand einplanen; Grundlagen wie Handbuch und Vorlagen aufbereiten; Zuständigkeiten für Freigaben festlegen |
Wer bereits konkrete Angebote vergleicht, findet die passenden Prüffragen in unseren sieben Auswahlkriterien für KI-Tools und in der Checkliste mit Fragen an KI-Anbieter.
Was ist in Österreich anders?
RIS als öffentliche Rechtsquelle
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient unter anderem der rechtlich verbindlichen Kundmachung des Bundesgesetzblatts und dokumentiert Bundesrecht, Landesrecht und Judikatur. Für KI-Anwendungen ist interessant, dass die RIS-Daten auch als Open Government Data über eine Schnittstelle bereitgestellt werden. Ein KI-System kann damit technisch auf eine öffentliche, amtliche Quelle zugreifen, statt sich auf das allgemeine Training eines Modells zu verlassen.
Zwei Hinweise gehören dazu. Das RIS selbst weist darauf hin, dass es keine Rechtsauskünfte erteilt, und für die OGD-Schnittstelle gelten eigene Nutzungsbedingungen, etwa bei größeren Abfragemengen. Und auch eine Antwort, die sich auf RIS-Daten stützt, bleibt ein Ergebnis, das an der Norm oder Entscheidung selbst zu prüfen ist.
ERV und webERV
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist der gesicherte, papierlose Übermittlungsweg zwischen Verfahrensbeteiligten und Gericht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme verpflichtet; die Regelung findet sich in § 89c GOG. Die Einbringung erfolgt über die ERV-Funktion der Kanzleisoftware oder eine webERV-Anwendung.
KI und Automatisierung können rund um den ERV unterstützen: eingehende Dokumente vorsortieren, Daten für einen Schriftsatzentwurf aufbereiten, Erinnerungen setzen. Die Einbringung selbst bleibt ein bewusster Schritt nach Prüfung und Freigabe. Bei Fristen gilt dasselbe: Automatisierung kann eine zusätzliche Erinnerungsebene liefern, die Verantwortung für die Fristenwahrung bleibt bei der Kanzlei. Mehr dazu in den Artikeln webERV und E-Mail und Fristenmanagement in der Kanzlei.
Kanzleisoftware als Mittelpunkt
Für österreichische Kanzleien gibt es Kanzleisoftware, die auf das hiesige Verfahrens- und Tarifrecht ausgerichtet ist; ADVOKAT ist ein Beispiel dafür. Für KI bedeutet das: Ein neues Werkzeug sollte Daten aus diesem System übernehmen oder an es übergeben können, statt eine zweite Aktenführung aufzubauen. Ob und über welchen Weg das möglich ist, hängt von Version, Lizenz und Schnittstellen ab und wird im Einzelfall geprüft.
Kammer und Standesrecht
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist die gemeinsame Standesvertretung der Rechtsanwaltskammern. Seine Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) enthalten in § 40 unter anderem Bestimmungen zur Überbindung der Verschwiegenheit an Hilfskräfte und zur Einbindung externer EDV-Dienstleister. Wie diese Regeln auf ein konkretes KI-Werkzeug anzuwenden sind, ist eine berufsrechtliche Frage, die die Kanzlei selbst bewertet; bei Unsicherheit ist die zuständige Rechtsanwaltskammer die richtige Anlaufstelle.
Welcher rechtliche Rahmen gilt?
Vorweg: Die folgenden Punkte benennen den Rahmen und sind keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes liegt bei der Kanzlei.
Verschwiegenheitspflicht. § 9 RAO regelt die anwaltliche Verschwiegenheit einschließlich der Verpflichtung der Hilfskräfte. Für jedes KI-Werkzeug stellt sich damit die Frage, wo Mandantendaten verarbeitet werden und wer darauf Zugriff hat.
DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, auch durch KI. Praktisch relevant sind unter anderem der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28, das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35. Einen vertiefenden Überblick gibt unser Leitfaden KI und DSGVO in der Kanzlei sowie die Seite DSGVO und Datensicherheit.
KI-Verordnung. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ordnet KI-Systeme nach Risiko. Anhang III nennt unter Nr. 8 Bereiche der Rechtspflege als Hochrisiko-Bereich. Art. 4 betrifft die KI-Kompetenz; in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Art. 50 enthält Transparenzpflichten. Wie das eigene Werkzeug einzuordnen ist, sollte die Kanzlei dokumentieren und bei Rechtsänderungen überprüfen.
Für die interne Umsetzung hilft eine schriftliche Regel, welche Daten in welches Werkzeug dürfen. Wie eine solche Regel aufgebaut sein kann, zeigt der Artikel KI-Richtlinie für die Kanzlei.
Welche Werkzeugart passt zu welcher Kanzlei?
Eine feste Zuordnung gibt es nicht, aber einige Fragen helfen bei der Einordnung.
Wenn vor allem die Recherche Zeit kostet, liegt der Blick auf die KI-Funktionen der Rechtsdatenbank, die Sie ohnehin nutzen. Hier lohnt es sich, die Belegqualität mit einigen Testfragen aus dem eigenen Fachgebiet zu prüfen, deren Antwort Sie bereits kennen.
Wenn interne Fragen die Arbeit bremsen, etwa wie ein Akt angelegt wird oder welche Vorlage gilt, ist eine Wissensdatenbank über eigene Dokumente der naheliegende Kandidat. Sie arbeitet rein intern und hat keine Außenwirkung. Details dazu im Leitfaden Kanzlei-Wissensdatenbank und auf der Leistungsseite Kanzlei-Wissensdatenbank.
Wenn der Posteingang und wiederkehrende Abläufe die meiste Zeit binden, kommen E-Mail-Vorsortierung mit Antwortentwürfen und Workflow-Automatisierung infrage. Die Leitfäden zur E-Mail-Automatisierung und zur Workflow-Automatisierung gehen darauf ein, die Leistungsseite Workflows und Fristen beschreibt den Baustein.
Wenn die Kanzlei klein ist und keine eigene IT hat, ist die Frage nach Betreuung und Aufwand besonders wichtig. Der Artikel Lohnt sich KI für kleine Kanzleien? ordnet das ein.
Oft ergänzen sich mehrere Arten. Eine Kanzlei kann für die Recherche die Datenbankfunktion nutzen, für interne Fragen eine eigene Wissensdatenbank betreiben und allgemeine Assistenten auf Texte ohne Mandatsbezug beschränken. Wichtig ist, dass für jede Art klar geregelt ist, welche Daten hineindürfen.
Womit sollten Sie anfangen?
Für den Einstieg reichen fünf Schritte.
- Zeitfresser notieren: Halten Sie zwei Wochen lang fest, welche Tätigkeiten regelmäßig Zeit kosten. Je häufiger und gleichförmiger ein Ablauf ist, desto eher lohnt sich Unterstützung.
- Einen Ablauf wählen: Entscheiden Sie sich für einen einzigen Anwendungsfall. Ein interner Ablauf ist als Start risikoärmer als einer mit Außenwirkung. Hilfe bei der Auswahl gibt der Artikel Der richtige erste KI-Anwendungsfall.
- Werkzeugart zuordnen: Ordnen Sie den Ablauf einer der fünf Werkzeugarten zu und klären Sie, welche Daten dabei verarbeitet werden. Davon hängt ab, wo das Werkzeug laufen muss.
- Regeln festlegen: Bestimmen Sie, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, wer Ergebnisse prüft und wer freigibt. Ergebnisse bleiben Entwürfe bis zur Freigabe durch einen Menschen.
- Klein testen: Erproben Sie das Werkzeug einige Wochen mit wenigen Personen, sammeln Sie, was funktioniert und was fehlt, und erweitern Sie erst danach.
Eine strukturierte Übersicht der Einstiegswege finden Sie auf der Seite Wo starten?, eine Arbeitsliste für die Vorbereitung in der Checkliste zur KI-Einführung. Wenn Sie Ihre Abläufe gemeinsam mit uns durchsehen möchten, beschreibt die Seite Potenzialanalyse, wie wir dabei vorgehen. Alle Bausteine im Überblick zeigt die Leistungsübersicht.
Fazit: Erst die Landkarte, dann das Werkzeug
KI für Anwältinnen und Anwälte in Österreich umfasst sehr verschiedene Werkzeuge. Allgemeine Assistenten, Datenbankfunktionen, KI in der Kanzleisoftware, Dokumentwerkzeuge und eigene On-Premise-Lösungen haben jeweils ihren Platz. Wer zuerst klärt, welche Aufgabe gelöst werden soll, welche Daten dabei anfallen und wie Ergebnisse überprüft werden, kann Angebote sachlich einordnen. RIS, ERV und die vorhandene Kanzleisoftware bleiben dabei die Fixpunkte der Arbeitsumgebung, § 9 RAO, DSGVO und KI-Verordnung den Rahmen.
Wenn Sie besprechen möchten, welche Werkzeugart für Ihren ersten Anwendungsfall in Frage kommt, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Quellen
- Rechtsanwaltsordnung (RAO), § 9: RIS Bundesrecht konsolidiert
- Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679: EUR-Lex
- KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4, Art. 50, Anhang III: EUR-Lex; geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744: EUR-Lex
- Bundesministerium für Justiz: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV): justiz.gv.at
- Bundeskanzleramt: RIS Open Government Data: data.bka.gv.at
Häufige Fragen
Welche Arten von KI-Werkzeugen gibt es für Anwältinnen und Anwälte in Österreich?
Grob lassen sich fünf Arten unterscheiden: allgemeine KI-Assistenten (Chatbots), KI-Funktionen in juristischen Datenbanken für die Recherche, KI-Funktionen in Kanzleisoftware, spezialisierte Werkzeuge für Dokumente und Verträge sowie eigene Lösungen, die On-Premise in der Kanzlei betrieben werden, etwa eine Wissensdatenbank oder eine Workflow-Automatisierung. Jede Art eignet sich für andere Aufgaben und stellt andere Fragen an Datenschutz und Verschwiegenheit.
Gibt es in Österreich eigene Regeln für KI in Rechtsanwaltskanzleien?
Ein eigenes KI-Gesetz nur für Kanzleien gibt es nicht. Den Rahmen bilden vor allem die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO, die DSGVO und die europäische KI-Verordnung. Dazu kommen die Richtlinien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), etwa zur Einbindung externer EDV-Dienstleister. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; die berufsrechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes liegt bei der Kanzlei.
Kann KI im RIS oder in Rechtsdatenbanken recherchieren?
Das RIS stellt seine Daten auch über eine offene Schnittstelle (Open Government Data) bereit, die sich technisch von anderen Programmen abfragen lässt. Mehrere juristische Fachverlage bewerben zudem KI-Funktionen in ihren Datenbanken. Ergebnisse einer KI-gestützten Recherche sind aber immer an der Originalquelle zu prüfen, weil Sprachmodelle Fundstellen falsch wiedergeben können.
Kann KI Schriftsätze direkt über den ERV einbringen?
Davon raten wir ab. KI kann Entwürfe vorbereiten und Daten aufbereiten, die Einbringung über den elektronischen Rechtsverkehr bleibt ein bewusster Schritt der Kanzlei nach Prüfung und Freigabe. Auch bei Fristen kann Automatisierung unterstützen, etwa mit Erinnerungen; die Verantwortung für die Fristenwahrung bleibt bei der Kanzlei.
Womit sollte eine Kanzlei in Österreich bei KI anfangen?
Mit einem einzelnen, häufigen und klar abgegrenzten Ablauf, der heute spürbar Zeit kostet, und mit klaren internen Regeln, welche Daten in welches Werkzeug dürfen. Ein interner Anwendungsfall wie eine Wissensdatenbank über das Kanzleihandbuch ist risikoärmer als ein Prozess mit Außenwirkung. Erst nach einer Testphase im Alltag wird erweitert.