Ratgeber

Trainiert die KI mit unseren Daten? Fakten statt Bauchgefühl

Ob eine KI mit Ihren Daten trainiert, hängt nicht vom Produktnamen ab, sondern von der Variante und dem Vertrag: Consumer-Versionen großer Chatbots können Eingaben standardmäßig für das Modelltraining verwenden, Business-Varianten schließen das üblicherweise vertraglich aus, und bei On-Premise betriebenen Systemen mit lokal betriebenem Modell ist es technisch ausgeschlossen. Für Kanzleien heißt das: Die Frage „Trainiert die KI mit unseren Daten?“ lässt sich präzise beantworten — man muss nur an der richtigen Stelle nachsehen, statt dem Bauchgefühl zu folgen.

In Kürze

  • Sprachmodelle werden in einer Trainingsphase mit großen Datenmengen erstellt; ob spätere Nutzereingaben in künftiges Training einfließen, entscheidet der Anbieter je nach Produktvariante.
  • Consumer-Chatbots können Eingaben standardmäßig zur Modellverbesserung verwenden — oft abschaltbar, aber in der Grundeinstellung aktiv.
  • Business- und Enterprise-Varianten schließen Trainingsnutzung üblicherweise vertraglich aus und bieten einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Vertraglicher Ausschluss ist ein Versprechen; bei On-Premise betriebenen Modellen ist der Ausschluss eine Eigenschaft der Architektur.
  • Trainingsausschluss und Speicherung sind getrennte Fragen: Auch ohne Training können Eingaben zeitweise gespeichert werden.
  • Für Mandantendaten gilt wegen § 9 RAO und DSGVO der strengste Maßstab: kontrollierte Umgebung statt Vertrauensvorschuss.

Was heißt „Training“ bei einer KI überhaupt?

Ein Sprachmodell entsteht in einer Trainingsphase: Es verarbeitet enorme Textmengen und lernt daraus statistische Muster — welche Formulierungen, Argumente und Strukturen zueinander passen. Nach dem Training ist das Modell ein fertiges Artefakt, das auf Eingaben antwortet, ohne dabei selbst weiterzulernen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob das Modell sich Ihre Eingabe „merkt“ wie ein Notizbuch — das tut es im laufenden Betrieb nicht. Die Frage ist, was der Anbieter mit den Eingaben macht, nachdem sie auf seinen Servern angekommen sind: Werden sie gesammelt und in das Training der nächsten Modellgeneration einbezogen? Werden sie zur Qualitätskontrolle von Menschen gelesen? Wie lange werden sie gespeichert?

Wenn Eingaben ins Training einfließen, können sich Muster daraus im künftigen Modell niederschlagen — im Extremfall auch Fragmente konkreter Inhalte. Wie groß dieses Risiko praktisch ist, lässt sich schwer beziffern. Für eine Kanzlei mit Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO ist die ehrliche Antwort: Schon die Möglichkeit ist zu viel, wenn es um Mandantendaten geht. Zur Einordnung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; die Bewertung des Einzelfalls bleibt bei der Kanzlei.

Consumer, Business, On-Premise: Wo liegen die Unterschiede?

Die drei Kategorien unterscheiden sich genau an den Punkten, die für Kanzleien zählen:

FrageConsumer-VersionBusiness/Enterprise-VersionOn-Premise betriebenes Modell
Training mit EingabenMöglich, oft StandardeinstellungÜblicherweise vertraglich ausgeschlossenBei lokal betriebenem Modell technisch ausgeschlossen — Eingaben erreichen den Hersteller nicht
AuftragsverarbeitungsvertragNeinÜblicherweise jaNicht nötig für das Modell; ggf. mit dem Dienstleister, der den Betrieb betreut
Kontrolle über SpeicherortKeineEingeschränkt, teils EU-OptionenVollständig — die Kanzlei wählt den Server
Wer kann Eingaben lesen?Anbieter, ggf. zur QualitätskontrolleAnbieter nach Vertragslage, eingeschränktNur die Kanzlei und ihr beauftragter Dienstleister
Nachweisbarkeit gegenüber MandantenKaumÜber VertragsdokumenteDirekt über die Architektur

Zwei Einsichten aus dieser Tabelle verdienen Betonung. Erstens: Der Sprung von Consumer zu Business ist groß — er bringt Vertrag, Trainingsausschluss und Ansprechpartner. Wer beruflich mit KI arbeitet und Cloud-Dienste nutzt, sollte diesen Sprung mindestens machen. Zweitens: Der Sprung von Business zu On-Premise ändert die Qualität der Zusicherung. Ein Vertrag ist ein Versprechen, das man prüfen und dem man vertrauen muss; eine On-Premise-Architektur macht das Versprechen überflüssig, weil die Daten den kontrollierten Bereich nie verlassen.

Wie prüfe ich, was ein Anbieter mit unseren Eingaben macht?

Verlassen Sie sich nicht auf Marketingaussagen („Ihre Daten sind sicher“), sondern auf die Vertragsdokumente. Vier Schritte führen zur belastbaren Antwort:

  1. Die richtige Vertragsvariante identifizieren: Anbieter führen oft mehrere Produkte unter ähnlichen Namen. Prüfen Sie die Bedingungen genau der Variante, die Ihre Kanzlei nutzt — Consumer-Bedingungen sagen nichts über Enterprise-Verträge und umgekehrt.
  2. Die Trainingsklausel finden: Suchen Sie in den Nutzungsbedingungen oder im Datenverarbeitungsvertrag die Aussage zur Verwendung von Kundeninhalten („Customer Content“, „Inputs/Outputs“) für Modelltraining oder Dienstverbesserung. Eine gute Klausel schließt Training ausdrücklich und ohne Hintertür aus.
  3. Speicherung und Zugriff klären: Trainingsausschluss heißt nicht Null-Speicherung. Prüfen Sie, wie lange Eingaben aufbewahrt werden (etwa zur Missbrauchskontrolle), ob menschliche Überprüfung vorgesehen ist und ob sich Aufbewahrung reduzieren lässt.
  4. Vertragsstand dokumentieren: Speichern Sie die geprüfte Fassung mit Datum ab. Anbieter ändern Bedingungen; bei einer späteren Frage — etwa eines Mandanten oder der Datenschutzbehörde — können Sie belegen, worauf Ihre Entscheidung beruhte.

Diese Prüfung ist Teil der allgemeinen datenschutzrechtlichen Sorgfalt: Wer einen KI-Dienst mit personenbezogenen Daten nutzt, braucht ohnehin einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — die Trainingsfrage ist dabei ein zentraler Prüfpunkt unter mehreren.

Warum ist der technische Ausschluss dem vertraglichen überlegen?

Ein vertraglicher Trainingsausschluss ist seriös und in vielen Konstellationen ausreichend. Er hat aber strukturelle Grenzen: Die Kanzlei kann die Einhaltung nicht selbst beobachten, sie hängt von der Vertragsstabilität ab (Bedingungen ändern sich, Unternehmen werden übernommen), und im Streitfall trägt sie die praktische Last, einen Verstoß überhaupt zu bemerken.

Ein On-Premise betriebenes KI-System löst diese Fragen strukturell: Das Sprachmodell — etwa ein leistungsfähiges offenes Modell — läuft auf einem Server in der Kanzlei. Eingaben und Dokumente wandern nie zum Modellhersteller; es gibt schlicht keinen Kanal, über den sie in fremdes Training gelangen könnten. Der Ausschluss ist keine Klausel, sondern eine Eigenschaft der Architektur. Wie eine solche Umgebung technisch und organisatorisch abgesichert wird, beschreibt unsere Seite zu DSGVO und Datensicherheit. Auf einem Server in der Kanzlei betrieben wird zum Beispiel auch eine Kanzlei-Wissensdatenbank, die Handbuch, Vorlagen und interne Regeln per Chat durchsuchbar macht.

Der Vollständigkeit halber die ehrliche Einordnung: Auch On-Premise ist kein Freifahrtschein. Der Server muss gepflegt, Zugriffe müssen kontrolliert, Backups geprüft werden — und die inhaltliche Verantwortung bleibt ohnehin beim Menschen. KI-Ergebnisse sind Entwürfe, die vor Verwendung geprüft werden; das gilt unabhängig davon, wo das Modell läuft.

Was folgt daraus für die Kanzleipraxis?

Für die Praxis ergibt sich eine klare Staffelung. Für Aufgaben ohne Mandatsbezug — allgemeine Recherchen zu abstrakten Themen, Textideen für die Website — sind auch Cloud-Dienste mit geprüften Bedingungen vertretbar. Für alles mit Mandatsbezug gilt der strenge Maßstab: entweder eine Business-Umgebung mit dokumentiertem Trainingsausschluss, Auftragsverarbeitungsvertrag und geklärtem Verarbeitungsort — oder, konsequenter, ein On-Premise betriebenes System, bei dem sich die Fragen gar nicht stellen.

Wie diese Entscheidung in die gesamte Datenschutz-Architektur der Kanzlei passt — von der Anbieterauswahl über Verträge bis zur internen KI-Richtlinie —, behandelt ausführlich unser Leitfaden zu KI und DSGVO in der Kanzlei.

Wenn Sie wissen möchten, wie ein KI-System aussieht, bei dem die Trainingsfrage von vornherein beantwortet ist, zeigen wir es Ihnen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch: Kontakt aufnehmen.

Quellen

Häufige Fragen

Verwendet ChatGPT meine Eingaben für das Training?

In der Consumer-Version können Eingaben standardmäßig zur Verbesserung der Modelle verwendet werden, sofern die Nutzerin oder der Nutzer das nicht in den Einstellungen deaktiviert. In Business- und Enterprise-Varianten schließen die Anbieter die Trainingsnutzung üblicherweise vertraglich aus. Entscheidend ist also die konkrete Vertrags- und Kontovariante — nicht der Produktname.

Kann eine KI gespeicherte Eingaben später anderen Nutzern verraten?

Ein Sprachmodell speichert keine Eingaben wie eine Datenbank, aus der man gezielt abrufen könnte. Wenn Eingaben aber ins Training einfließen, können sich Muster und im Extremfall auch Fragmente im Modell niederschlagen. Das Risiko ist schwer quantifizierbar — für vertrauliche Mandantendaten ist schon die Möglichkeit Grund genug, Trainingsnutzung auszuschließen.

Wie schließe ich das KI-Training mit unseren Daten vertraglich aus?

Über die Vertragsdokumente des Anbieters: In Business-Verträgen findet sich üblicherweise eine Zusage, dass Kundeneingaben nicht für das Training verwendet werden, ergänzt um einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Prüfen Sie, ob die Zusage alle Datenarten und Dienste umfasst, und bewahren Sie die Vertragsfassung auf — Anbieter ändern ihre Bedingungen mitunter.

Was ist der sicherste Weg, Training mit Kanzleidaten auszuschließen?

Ein On-Premise betriebenes KI-System mit lokal betriebenem Sprachmodell: Dabei läuft das Modell auf Servern unter Kontrolle der Kanzlei, und die Eingaben erreichen den Modellhersteller gar nicht erst. Ein Training mit Kanzleidaten ist dann technisch ausgeschlossen, nicht nur vertraglich untersagt. Das ist der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Architektur.

Bedeutet ein Trainingsausschluss, dass der Anbieter meine Daten gar nicht speichert?

Nein, das sind zwei getrennte Fragen. Auch ohne Trainingsnutzung kann ein Anbieter Eingaben vorübergehend speichern, etwa zur Missbrauchskontrolle oder für Verlaufsfunktionen. Wer wissen will, wie lange Eingaben aufbewahrt werden und wer darauf zugreifen kann, muss die Speicher- und Löschregelungen des Anbieters gesondert prüfen.

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